Voraussetzung für ausländische Bewerber:innen
Für Bewerber:innen, die ihren Schulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, werden einige Voraussetzungen genannt, die zu einer Ausbildung befähigen:
- Deutschkenntnisse (mind. B2 Sprachniveau)
- Wohnsitz in Deutschland
- Anerkennung der schulischen Unterlagen (Zeugnisse) durch Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart
Anerkennung schulischer und beruflicher Bildungsnachweise aus dem Ausland
Für die Anerkennung schulischer und beruflicher Bildungsnachweise aus dem Ausland ist das Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Adresse:
Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Telefon:
+49 (0)711/904-17170
E-Mail:
anerkennungsstelle@rps.bwl.de
Internet:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/school-report-recognition-en/